1 Allgemeine Bestimmungen/ Rechtliche Grundlagen
1.1 CRIF macht darauf aufmerksam, dass Daten unvollständig oder unrichtig sein können, ins besonders da Informationen aus öffentlichen Archiven und anderen Quellen stammen. Für den Kunden daraus entstehende Schäden lehnt CRIF die Haftung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten ab. CRIF übernimmt kein Kreditrisiko und keine Haftung in Zusammenhang mit den Informationen aus dem bezogenen Produkt(en) (z.B. Bonitätszertifikat, Bonitätsauskunft, …)
1.2 Bezüglich des übermittelten Produkts (z.B. Bonitätszertifikat, Bonitätsauskunft, …) ist sich der Kunde bewusst, dass dieses nur für den Zeitpunkt der Beauskunftung aktuell ist.
1.3 Der Kunde verwahrt die ihm übergebenen Gegenstände für den Zugang zum Informationsangebot (z.B. Passwörter, Zugangsdaten, …) sorgfältig, um Missbrauch auszuschliessen. Die Verpflichtung besteht nach Beendigung des Vertragsverhältnisses unbeschränkt fort. Sollte die Vertraulichkeit des Passworts in sonstiger Weise gefährdet werden (aufgrund von Diebstahl, Verlust, etc.), ist der Kunde dazu verpflichtet, CRIF umgehend darüber zu informieren.
1.4 CRIF kann die vorliegenden Vertragsbedingungen sowie das Dienstleitungspaket und die Kosten ändern. Die Änderungen werden dem Kunden in geeigneter Weise bekannt gegeben und gelten, wenn der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen widerspricht. Sollte der Kunde aus einem solchen Grund widersprechen, so gilt der Vertrag als aufgelöst und sind bereits im Voraus geleistete Zahlungen, sofern diese nicht im Zusammenhang mit bereits getätigten Leistungen seitens CRIF stehen, aliquot zurück zu zahlen.
1.5 Der Kunde ist lediglich berechtigt einen Vertrag über seine eigene Person abzuschliessen, eine Stellvertretung für eine dritte Person ist ausdrücklich ausgeschlossen. Eine Zuwiderhandlung ist gesetzwidrig und kann von CRIF zur Anzeige gebracht werden.
1.6 Der Kunde selbst ist für die von ihm eingesetzte Hard- und Software sowie für die von ihm genutzten Kommunikationswege verantwortlich. Die Vertraulichkeit der übermittelten Informationen per E-Mail an CRIF kann nicht gewährleistet werden. Das bedeutet, dass der Inhalt der vom Kunden an CRIF übermittelten E-Mails gegeben falls von Dritten eingesehen werden könnten.
1.7 Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass alle seine personenbezogenen Angaben (z.B. Name, Adresse, …), Daten aus dem Legitimationsdokument (Pass, Identitätskarte) sowie alle Zahlungserfahrungsdaten durch die CRIF AG im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit erhoben, gespeichert, genutzt und verarbeitet werden dürfen, im Besonderen auch für das Einholen amtlicher Informationen wie Betreibungsauskunft oder Einwohneramt-Bestätigung. Dabei hält sich CRIF streng an alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen und Auflagen.
1.8 Der Kunde stimmt zu, dass die CRIF AG die vom ihm zur Verfügung gestellten Daten zu Marketingzwecken verwenden darf, sowie eine Kommunikation auf telefonischem aber auch auf elektronischem Weg (insbesondere mittels E-Mail und SMS) ausdrücklich von ihm gewünscht ist.
1.9 Der Kunde bestätigt mit seiner Unterschrift weiter, dass er voll geschäftsfähig und über 18 Jahre alt ist, ausschliesslich für seine eigene Person diesen Vertrag abschliesst und seinen Wohnsitz in der Schweiz hat.
1.10 Eine jederzeitige Verfüg- und Erreichbarkeit der Webseite kann nicht gewährleistet werden, insbesondere kann der Zugang für Wartungsarbeiten vorübergehend abgeschaltet werden. Für Störungen übernimmt die CRIF AG keine Haftung.
1.11 Alle Rechtsbeziehungen zwischen CRIF und dem Kunden unterstehen Schweizerischem Recht. Sofern nicht gesetzliche Regelungen entgegenstehen, gilt als Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand der Sitz von CRIF.
1.12 Der Kunde kann die Datenschutzerklärung unter der Website (hier verfügbar) sowie die Informationen gem. DSGVO unter der Website https://www.crif.ch/dsgvo jederzeit einsehen.
1.13 Wir haben mit einigen Partnern Verträge abgeschlossen. Unter diesen Verträgen erbringen die Partner verschiedene Dienstleistungen wie Vertriebstätigkeit oder Kundendienst für uns, wofür wir sie mit einer Vergütung von maximal CHF 30 pro Bestellung entschädigen. Die Entschädigungen stehen ausschliesslich dem vermittelnden Partner zu. Sollte ein Partner Zahlungen oder andere monetäre Leistungen erhalten, welche er nach Art. 400 OR oder allfällig anderen anwendbaren Bestimmungen Ihnen zu erstatten hat, verzichten Sie vollumfänglich zugunsten des Partners auf die Weitergabe dieser monetären Leistungen an Sie. Ein Erstattungsanspruch uns gegenüber besteht nicht.
2 Zahlungsmodalitäten (wenn vereinbart)
2.1 Sofern Zahlung vereinbart wird/wurde, kann CRIF dem Kunden eine oder mehrere Zahlungsarten vorschlagen, wobei sich CRIF das Recht vorbehält, diese auch von den historischen Zahlungserfahrungen des Kunden abhängig zu machen. Bei Übermittlung einer Rechnung (auch elektronisch), ist der Kunde verpflichtet, diese innerhalb von 10 Tagen zu begleichen. Nach Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist befindet sich der Kunde ohne Mahnung in Verzug und werden diesem weitere CHF 12.50 pro Mahnung in Rechnung gestellt. Beim geltend gemachten Verzugsschaden handelt es sich um den Aufwand, der durch die Nichtbezahlung der offenen Rechnung bei uns entstanden ist. Er setzt sich zusammen aus unserem Personalaufwand sowie angefallenen Aufwendungen (Porti, Telefonkosten, etc.). Bei Zahlungsverzug des Kunden ist CRIF darüber hinaus berechtigt, alle Leistungen an den Kunden einzustellen, bis die Forderung inklusive Mahngebühr(en) vollständig getilgt ist.
2.2 Bei Zahlungsverzug gemäss Punkt 2.1 behält sich CRIF das Recht vor, gem. Punkt 1.7 zu verfahren und diese Zahlungsstörung zu speichern.
2.3 In Ergänzung zu Punkt Pkt. 2.1 kann CRIF ausstehende Beträge/Forderungen, sowie Verzugsschäden (Personalaufwand sowie angefallenen Aufwendungen wie Porti, Telefonkosten, etc.). zur Begleichung/Eintreibung auch an eine dritte Firma übergeben/abtreten.
2.4 Für Kunden, die keine offizielle Adresse angeben oder noch nicht in der Schweiz registriert sind und daher eine Rückweisung ausgestellt wird, wird eine pauschale Aufwandsentschädigung von CHF 18.00 anstelle der regulären CHF 29.90 erhoben.
3 Vertragsbeginn und Vertragslaufzeit
3.1 Der Vertrag tritt mit Bestätigung seitens des Kunden in Kraft. Der Kunde muss nach Bestätigung: a) alle erforderlichen Daten vollständig und richtig an CRIF übermitteln sowie b) die Kosten vollständig an CRIF überweisen.
3.2 CRIF behält sich das Recht vor, auch ohne Angaben von Gründen (insbesondere aber bei unvollständigen oder falschen Angaben des Kunden oder bei widersprüchlichen, abgelaufenen oder falschen Informationen aus dem Legitimationsdokument) vom geschlossenen Vertrag jederzeit zurück zu treten.
3.3 Lediglich im Fall eines unbegründeten Rücktritts seitens CRIF oder bei einseitigen Vertragsänderungen durch CRIF gem. Punkt 1.4 werden bereits geleistete Zahlungen wieder an den Kunden rückerstattet.
3.4 Ein Widerruf bzw. Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ist ausgeschlossen, da mit Bestätigung des Kunden bereits Leistungen seitens CRIF erbracht werden, die auch Zahlungen an Dritte mitumfassen.